Objekt des Monats Juni 2017

Autographen: Georg Philipp Telemann - Eigenhändige Honorarabrechnung

 

Ein besonderes, sehr seltenes Dokument aus der berühmten Sammlung Werner Wolffheim zum 250. Todestag von Georg Philipp Telemann

(geboren am 14. März 1681 in Magdeburg, gestorben am 25. Juni 1767 in Hamburg)
 

Der Wechsel von Frankfurt in das zweieinhalb Mal so große Hamburg im Jahre 1721 eröffnete Telemann völlig neue Möglichkeiten. Hamburg verfügte über fünf Hauptkirchen, dem exterritorial zu Hannover gehörenden Dom und ein florierendes Musikleben. Dem Komponisten, der auf der Höhe seines Ruhmes war, wurden „die machtvollsten städtischen Positionen angetragen, die im Reich zu vergeben waren“ (MGG², 16, 599). Er versorgte gleichzeitig alle fünf Hauptkirchen, unterrichtete am Johanneum und war bis 1738 Operndirektor. Zahlreiche Gelgenheitsmusiken für diplomatische, politische und religiöse Anlässe, zudem Kantaten und Passionen zeugten von der unermüdlichen Schaffenskraft Telemanns. Eine Besonderheit unter den Kompositionsaufträgen stellten die Festmusiken dar, von dem das hier angebotene Dokument Zeugnis gibt.

TELEMANN, Georg Philipp: Eigenhändige Honorarabrechnung mit Zusätzen von Schreiberhand und autographen Korrekturen. Hamburg, 8. Dezember 1745. Großfolio. 1 Seite. Knickfalten und unbedeutende Randeinrisse.

- verkauft -

Honorarabrechnung für den Kompositionsauftrag einer festlichen Krönungsmusik, den Telemann anlässlich der Krönung von Franz I. Stephan (1708-1765) erhielt. Er komponierte die zwei Kantaten TWV (Telemann-Werkverzeichnis) 13:15 (Jauchzet dem Herrn alle Welt) und 13:16 (Gott sprach, es werde Licht), deren Aufführung am 8. Dezember 1745 in der St. Johanniskirche in Hamburg stattfand.

Die Abrechnung der Kosten ist im "Verzeichniß der Personen, so bey der obhanden Kayserl. Crönungs-Music, so in der St. Johannis-Kirche d. 8 Xbr. 1745 aufzuführen ist, zu gebrauchen sind, nebst deren Bezahlung von der Cammer" niedergeschrieben. Die Summe betrug 127 Rthl., wobei Telemann namentlich die Liste mit einem Honorar von 50 Rthl. "für die Composition" anführt. Es schließt sich die Sängergruppe an, die ebenfalls namentlich erwähnt ist, zudem Folgendes von Schreiberhand: namentlich die Musikanten ("Acht Rahtsmusikaten, drey Trompeter u. ein Pauker") und eine Reihe von "Gehülfen". Der Organist benötigte neben einem "Calcanten" auch einen "Clavierstimmer". "Ein Instrumententräger" wurde ebenso bemüht. Die Liste schließt mit dem "Harfinist[en]". Die Honorare des Schreibers sind teilweise von Telemanns Hand korrigiert, ebenso die Summe.

Am unteren Blattrand attestiert Bernhard Müller (1825-1895, Bratscher des Müller-Quartetts): "Originalhandschrift von Georg Philipp Telemann nach Vergleich als ächt erkannt ..." - Wolffheim (Bd. II, S. 48, 106).

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